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Wissenswertes über die ECE 22.04
Seit dem 01.01.1998 dürfen in der Bundesrepublik
Deutschland nur noch Motorradhelme verkauft werden, die das ECE-Prüfsiegel
tragen. Die ECE ( Economic Commision for Europe) befaßt sich in der Regelung Nr. 22 mit den
Einheitlichen Vorschriften für die Genehmigung der Schutzhelme für Fahrer und
Mitfahrer von Motorrädern und Motorfahrrädern".
Nach der Änderung der Vorschriften 02", ist
mit Wirkung vom 19.07.1988 die Änderung 03" in Kraft getreten. Die Änderung und
damit auch die Erweiterung 04" ist seit dem 20.03.1995 geltendes Recht.Eine
gültige Übergangsregelung besagt jedoch, daß auch noch bis zum 20.09.1996 neue Motorradhelme
nach dem schon sehr hohen Prüfstandard ECE 22.03 geprüft
werden dürfen. Voraussichtlich ab dem 20.03.1998 werden neue, ECE
22.03.-geprüfte Helme nicht mehr den geltenden gesetzlichen Anforderungen
entsprechen, das heißt aber auch , daß kein Motorradfahrer heute die Befürchtung
haben muß, seinen Helm in der kommenden Saison nicht mehr benutzen zu
dürfen.Eine wesentliche Änderung zur Prüfversion 22.03 liegt darin, daß der seit
langem kritisierte Zweitschlag", bei dem ein zweiter Aufschlag in der
unmittelbaren Nähe des ersten gemessen wurde, gestrichen ist. Dies wurde von
Seiten der Hersteller und diverser Verbände immer wieder gefordert, da es bei
einer realistischen Unfallsituation äußerst unwahrscheinlich ist, daß das
Unfallopfer zweimal mit dem Kopf auf exakt die gleiche Stelle aufschlägt.Statt
dessen werden nun Schlagprüfungen an vier weiter voneinander entfernten Punkten
für jeweils einen Helm durchgeführt.
Nach jedem Schlag wird der Helm auf dem
Prüfkopf neu positioniert, ohne jedoch den Kinnverschluß zu öffnen.Sowohl
Aufschlagpunkt, als auch die Reihenfolge der getesteten Stellen sind genau
definiert. Sie werden im Prüfdokument mit B, X, P und R benannt.B bezeichnet
einen Punkt im vorderen Kopfbereich, im Winkel von 20° zu einer gedachten
horizontalen Schnittebene A. X ist der Punkt, der seitlich links und rechts
genau 12,7 mm unterhalb der in B definierten Bezugsebene gekennzeichnet wird. R
wird am Hinterkopf gemessen. Der Punkt ist, wie bei Punkt B, exakt 20° zur
horizontalen Ebene zu suchen und damit auf der gleichen Höhe am Helm hinten wie
Punkt B vorn. P ist ein Punkt am Oberkopf, der sich aus Aufschlagpunkt B und dem
Bezugspunkt Z ergibt. Der Punkt P muß mindestens 50 mm von einem anderen
Meßpunkt entfernt sein. Bei den Punkten B, X und R ist ein Toleranzradius von
18mm zulässig.
Der sogenannte Prüfkopf und die dazugehörigen
Meßeinrichtungen sind hochentwickelte elektronische Einrichtungen. Die damit
gemessenen Werte sind ein wesentlicher Teil der ECE-Prüfung. Die
erlaubten Werte wurden in der vorliegenden ECE 22.04
gegenüber früheren Prüfungen noch einmal deutlich verschärft. Sinn dieser
Prüfungen ist es aber allgemein, den möglichen Schaden für ein Unfallopfer
reduzieren. Die gemessenen Werte werden im sogenannten HIC-Wert (Head Injury
Criterion ) ausgedrückt und beschreiben die bei einem Unfall auf den Kopf
einwirkenden Kräfte.Hervorzuheben ist noch, daß nicht mehr mit spitzen
Prüfkörpern gearbeitet wird, sondern daß eine Form des Schlagkörpers gewählt
wurde, die einen Bordstein simuliert und somit deutlich näher an der Realität
eines Motorradunfalles orientiert ist.
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