Helme

29.03.05

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Wissenswertes über die ECE 22.04

Seit dem 01.01.1998 dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nur noch Motorradhelme verkauft werden, die das ECE-Prüfsiegel tragen. Die ECE ( Economic Commision for Europe) befaßt sich in der Regelung Nr. 22 mit den „Einheitlichen Vorschriften für die Genehmigung der Schutzhelme für Fahrer und Mitfahrer von Motorrädern und Motorfahrrädern".

Nach der Änderung der Vorschriften „02", ist mit Wirkung vom 19.07.1988 die Änderung „03" in Kraft getreten. Die Änderung und damit auch die Erweiterung „04" ist seit dem 20.03.1995 geltendes Recht.Eine gültige Übergangsregelung besagt jedoch, daß auch noch bis zum 20.09.1996 neue Motorradhelme nach dem schon sehr hohen Prüfstandard ECE 22.03 geprüft werden dürfen. Voraussichtlich ab dem 20.03.1998 werden neue, ECE 22.03.-geprüfte Helme nicht mehr den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen, das heißt aber auch , daß kein Motorradfahrer heute die Befürchtung haben muß, seinen Helm in der kommenden Saison nicht mehr benutzen zu dürfen.Eine wesentliche Änderung zur Prüfversion 22.03 liegt darin, daß der seit langem kritisierte „Zweitschlag", bei dem ein zweiter Aufschlag in der unmittelbaren Nähe des ersten gemessen wurde, gestrichen ist. Dies wurde von Seiten der Hersteller und diverser Verbände immer wieder gefordert, da es bei einer realistischen Unfallsituation äußerst unwahrscheinlich ist, daß das Unfallopfer zweimal mit dem Kopf auf exakt die gleiche Stelle aufschlägt.Statt dessen werden nun Schlagprüfungen an vier weiter voneinander entfernten Punkten für jeweils einen Helm durchgeführt.

Nach jedem Schlag wird der Helm auf dem Prüfkopf neu positioniert, ohne jedoch den Kinnverschluß zu öffnen.Sowohl Aufschlagpunkt, als auch die Reihenfolge der getesteten Stellen sind genau definiert. Sie werden im Prüfdokument mit B, X, P und R benannt.B bezeichnet einen Punkt im vorderen Kopfbereich, im Winkel von 20° zu einer gedachten horizontalen Schnittebene A. X ist der Punkt, der seitlich links und rechts genau 12,7 mm unterhalb der in B definierten Bezugsebene gekennzeichnet wird. R wird am Hinterkopf gemessen. Der Punkt ist, wie bei Punkt B, exakt 20° zur horizontalen Ebene zu suchen und damit auf der gleichen Höhe am Helm hinten wie Punkt B vorn. P ist ein Punkt am Oberkopf, der sich aus Aufschlagpunkt B und dem Bezugspunkt Z ergibt. Der Punkt P muß mindestens 50 mm von einem anderen Meßpunkt entfernt sein. Bei den Punkten B, X und R ist ein Toleranzradius von 18mm zulässig.

Der sogenannte Prüfkopf und die dazugehörigen Meßeinrichtungen sind hochentwickelte elektronische Einrichtungen. Die damit gemessenen Werte sind ein wesentlicher Teil der ECE-Prüfung. Die erlaubten Werte wurden in der vorliegenden ECE 22.04 gegenüber früheren Prüfungen noch einmal deutlich verschärft. Sinn dieser Prüfungen ist es aber allgemein, den möglichen Schaden für ein Unfallopfer reduzieren. Die gemessenen Werte werden im sogenannten HIC-Wert (Head Injury Criterion ) ausgedrückt und beschreiben die bei einem Unfall auf den Kopf einwirkenden Kräfte.Hervorzuheben ist noch, daß nicht mehr mit spitzen Prüfkörpern gearbeitet wird, sondern daß eine Form des Schlagkörpers gewählt wurde, die einen Bordstein simuliert und somit deutlich näher an der Realität eines Motorradunfalles orientiert ist.

 

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Stand: 24.01.04